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Samstag, 9. Mai 2015

Pietät, Menschlichkeit, Fremdworte für einige Volksvertreter?

Wir sind ja schon viel gewohnt von unseren Volksvertretern. Was ich die letzten Monate des letzten Jahres durchmachen musste, war ja schon die Höhe. Aber jetzt habe ich von einem Fall gelesen/gehört, der noch um ein Vielfaches schlimmer ist.
Mit anderen Worten, "Schlimmer geht immer".

Niederhambachs Ortsbürgermeister treibt es auf die Spitze könnte man den Artikel auch bezeichnen.

Wenn jemand für seinen Vater ein Urnengrab auf einem Friedhof nimmt und in der Satzung des Ortes steht, dass bis zu 2 Urnen in dem Urnengrab beigesetzt werden können, denkt man ja noch "alles ist in Ordnung".
Dann stirbt die Mutter und man will diese in dem gleichen Grab beisetzen. Sollte dieses dann aber vom Ortsbürgermeister verwehrt werden, ist das etwas, was man bestimmt in seiner Trauer nicht auch noch braucht. So ist es aber passiert in Niederhambach.
Natürlich liest man nochmal die Satzung der Gemeinde durch, stellt dann fest, dass alle Bedingungen erfüllt sind, fragt man sich "was soll das". Da der Bürgermeister Schwarzbach aber im Recht sein möchte, auch wenn er das nicht ist, beschließt er mit seinen Mannen, die Satzung zu ändern. (wohlgemerkt, nach dem Antrag auf Beisetzung)

Einen herbeigeführten Richterspruch, dass er die Beisetzung genehmigen muss, ignoriert der Bürgermeister und reicht im Gegenzug eine Beschwerde gegen das Urteil ein.

Das alles tut man den Kindern einer 93jährigen Verstorbenen an.
Da ich Herrn Mertens als Arbeitskollegen nun schon viele Jahre kenne, komme ich nicht umhin, die Zustände, die mir jeden Tag wieder vor Augen geführt werden, anzuprangern. Seit Wochen muss er und seine Frau das nun durchmachen. Man lässt ihn nicht dazu kommen, durchzuatmen und seiner Trauer nachzugehen. Hingegen versucht man alles, um einen Schildbürgerstreich erster Klasse zu begehen.

Einen Artikel dazu kann man in der Nahe­Zeitung ­ Rhein­Zeitung lesen.
Ich zitiere hier ein paar Stellen aus dem wirklich brauchbaren Artikel der Rhein-Zeitung vom 08.05.2015 (Rhein-Zeitung.de)

"Bislang darf Berta Fickerts Urne nicht im Grab ihres Mannes beigegeben werden. Ortsbürgermeister Schwarzbach schlägt vor, sie zwei Grabstellen weiter zu platzieren."

"Im Leben war das Ehepaar aus Elchweiler 55 Jahre lang vereint, im Tod soll es getrennt werden. Obwohl das Verwaltungsgericht Koblenz vergangene Woche entschieden hat, dass Berta Fickert auf dem Niederhambacher Friedhof im Grab ihres bereits 2012 beerdigten Ehemannes beigesetzt werden darf, verweigert Ortsbürgermeister Schwarzbach seine Zustimmung. Mehr noch: Er legte beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde ein."

"Als Artur Fickert 2012 im Alter von 93 Jahren stirbt, bemühen sich die ebenfalls in Elchweiler wohnende Tochter Elma und Schwiegersohn Jürgen Mertens um ein Grab für ihn auf dem Niederhambacher Friedhof. Sie studieren die Friedhofssatzung, die Genehmigung ist nur Formsache, und so wird die Urne Artur Fickerts wenig später der Erde übergeben."
.........

"Elma und Jürgen Mertens wenden sich in ihrer Not ans Verwaltungsgericht Koblenz, das in ihrem Sinn entscheidet. 'Die Gemeinde Niederhambach', so urteilen die Richter am 28. April, 'muss die Beisetzung von Berta F. in dem Reihengrab ihres Mannes zulassen' (Az.: 1 L 302/15.KO)."

" 'Von dem Beschluss des Verwaltungsgerichts wurde die Ortsgemeinde völlig überrascht', sagt Schwarzbach. (Ortsbürgermeister) Seine Beschwerde beim OVG hat aufschiebende Wirkung. Eine Entscheidung wird dieser Tage erwartet. Noch glauben Elma und Jürgen Mertens an die deutsche Rechtsprechung. 'Doch sollte Schwarzbach vor dem OVG Recht bekommen, dann brauchen wir in Deutschland keine Gesetze mehr', sagt Elma Mertens."

Und mit dieser Meinung ist sie nicht alleine. Es kann doch wohl nicht angehen, dass ein Bürgermeister nach einem Antrag die Satzung ändert, nur damit er dem Antrag nicht stattgeben muss. Damit kann doch wohl niemand durchkommen.
Wo bleibt da der Wert unserer Bürgervertreter, die uns vertreten sollen? Wurde da etwas falsch verstanden, sind diese nicht mehr für den Bürger da, sondern nur noch um ihre eigenen Macht zu zeigen?

Ich finde, dass Andreas Nitsch in seinem Kommentar, der auch in der Rhein-Zeitung.de abgedruckt ist, recht hat, wenn er unter anderem sagt: "Ortsbürgermeister Peter Schwarzbach und die Gemeinderäte, die ihn in dieser Posse unterstützen, sollten ihre Meinung überdenken. Mit gesundem Menschenverstand ist diese ablehnende Haltung jedenfalls nicht zu verstehen."

Der Firma des Ortsbürgermeisters aus Groß-Gerau, der sich so verhält, hätte ich beinahe vor 3 Wochen noch einem Auftrag erteilt. Wenn ich mir vorstelle, ich hätte ihm den Auftrag erteilt und er hätte nach Gutdünken einige Passagen verändert ..... Nein, ich weiß nicht durch wie viele Instanzen er dann gegangen wäre, um seinen Willen dann durchzusetzen.
Da bin ich wieder einmal sprachlos ob der Böswilligkeit unserer Volksvertreter.

Sonntag, 3. Mai 2015

Gedicht zu den zu erstehenden Ökopunkten.

Nachdem die Bevölkerung langsam davon informiert wurde, das Biebesheim sich für über 300000 Euro knapp 1.000.000 Ökopunkte kaufen muss um die Gewerbegebiestserweiterung Ökonomisch in den Griff zu bekommen, erreichte mich dieses Gedicht, mit der freundlichen Genehmigung, es in meinem Blog zu drucken.


Ökopunkte kaufen:

Naturschutzrechtlicher  Ausgleich
Für ein wertvolles großes Ackerland
Verdummungsversuch der Extra Klasse

Für Umwelt­ Sünden Ablass zahlen
Und dann mit Ausgleichflächen prahlen!
Welcher Mensch glaubt diesen Mist,
der hier konform beschlossen ist.

Die Grünen, die sich da enthalten
Und keine Gegenwehr entfalten!!

Ist die Gegend hier versaut,
weil der Moll sein Werk hier baut,
geht man Ökopunkte kaufen
musst nur rasch nach Nauheim laufen.

Oder fahr ́n wir weg aufs Land
zum Biotop am Waldesrand
Jeder Atemzug tut gut,
an frischer Luft, so ein Betrug!

Ökopunkte, welch ein Brüller,
für Nauheim ist ́s ein Kassenfüller.

Sollen doch, die das beschliessen
Ihren Ruhestand geniessen,
was werden, wenn die auch mal sterben,
sie ihren Kindern da vererben? 


von U & E. am 28.4.15